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IT-Sicherheitsmaßnahmen im HomeOffice
24. Juni 2020 – 18:00 bis 19:00
Kostenlos
Die ersten Wochen im Corona-Home-Office sind vorbei. Da ein häuslicher Arbeitsplatz außerhalb des betrieblich geregelten IT-Netzes liegt, sind die Mitarbeiter dort weitgehend auf sich allein gestellt. Durch fehlende oder unzureichende IT-Schutzmaßnahmen für das häusliche Arbeitsplatzumfeld können Hard- und Software-Probleme auftreten, vertrauliche Informationen können ausgespäht oder modifiziert werden. Wenn der Umgang mit internen und vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz nicht nachvollziehbar geregelt wird, könnten Sie Datenschutzprobleme bekommen.
Mit der Teilnahme an der Online-Infoveranstaltung können Sie bereits getroffene Vorkehrungen überprüfen und die IT-Sicherheits-Ziele – Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität – durch praxisorientierte Handlungsempfehlungen und Checklisten wirksam umsetzen.
Programm:
– Tipps für sicheres Arbeiten im HomeOffice
– Zehn Wege, wie Sie sich im HomeOffice konkret schützen können
– Checklisten
Referent:
Jürgen Schüler
Handwerkskammer Rheinhessen
Fachbereich Kompetenzzentrum | Technologie- und Innovationsberatung, IT-Sicherheit
Plattform: Zoom*
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung die Zugangsdaten sowie ergänzende technische Informationen. Um teilzunehmen, ist keine spezifische technische Ausstattung notwendig.
Zielgruppe: Einsteiger / Diese Veranstaltung ist ein Grundlagen-Online-Seminar.
(* Mit Ihrer Teilnahme an der Online-Veranstaltung stimmen Sie zu, dass „Zoom Video Communications, Inc. (55 Almaden Blvd, Suite 600 / San Jose, CA 95113)“ teilnahmebezogene Daten speichert (IP-Adresse sowie weitere von Ihnen direkt eingegebene Daten). – Informationen zum Datenschutz bei „ZOOM“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://zoom.us/de-de/privacy.html. – Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von Online-Meetings und -Seminaren ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser Interesse besteht in der effektiven Durchführung dieser Veranstaltungen. –Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch die „Privacy Shield“-Zertifizierung der „Zoom Video Communications, Inc.“, zum anderen aber auch durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.)