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Unangekündigte Kassennachschau / Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 2020
11. September 2019 – 15:00 bis 18:00
Kostenlos
Seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern.
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen. Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren
Fokus auf elektronische Kassensysteme sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler
Unterlagen bei Bargeschäften. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von
Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben.
Der Vortrag soll Unternehmer und Mitarbeiter auf den Moment einer unangekündigten Kassennachschau vorbereiten.
Außerdem gibt er Einblicke in die neuen gesetzlichen Auflagen an Kassensysteme. Laut Gesetz zum Schutz von
Manipulationen müssen alle elektronischen Kassen ab 01.01.2020 mit einem technischen Sicherheitsmodul aufgerüstet
werden.
Inhalte:
Was bedeutet „unangekündigte Kassennachschau“?
Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten
archiviert werden?
Was ist eine Verfahrensdokumentation und was muss bei der Erstellung beachtet werden?
Wie geht der Prüfer vor?
Wie kann der steuerliche Berater bereits unterjährig mittels einer Datenanalyse
auf kritische Sachverhalte hinweisen?
Welche neuen, weiteren Anforderungen an die Kassensysteme gesetzlich gefordert?
Die Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungsseite der IHK.